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20.12.2023 Digitaler Bauantrag

Digitaler Bauantrag beim Verwaltungsverband Langenau

Der Verwaltungsverband Langenau stellt das Baugenehmigungsverfahren ab 01.01.2024 auf die digitale Antragsstellung um. Alle Antragssteller können über die Homepage des Verwaltungsverbands einen Zugang für die Plattform beim VVL bean-tragen und über diese dann alle Antragsunterlagen einreichen.
Die Plattform ist zusätzlich und unabhängig vom Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.
Das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg wird zu einem späteren Zeitpunkt zusätz-lich angeboten.
Der Termin für die Bereitstellung des Virtuellen Bauamts in Langenau ist noch nicht bekannt. Derzeit läuft die erste Testphase.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an das Baurechtsamt beim Verwaltungsver-band Langenau wenden.


Auswirkungen der Änderung
der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg wurde im Blick auf die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des sogenannten Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg geändert. Diese Änderung trat am 25. November 2023 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO)

Das Einreichen
Bis das Virtuelle Bauamt in Echtbetrieb geht, müssen Bauanträge direkt bei den unte-ren Baurechtsbehörden (Baurechtsamt, Verwaltungsverband Langenau) über die Plattform „digitaler Bauantrag“ beim Verwaltungsverband und nicht mehr über die Gemeinden eingereicht werden. Die Gemeinden werden seitens der unteren Bau-rechtsbehörde unverzüglich über die eingehenden Vorhaben informiert.

Die Nachbarbeteiligung
Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Aus-nahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften.

Die Bekanntgabe
Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.

Verpflichtend elektronisch
Der Verwaltungsverband Langenau verlangt die elektronische Antragsstellung zum 01.01.2024.



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